Die sinkenden Infektionen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 und die – gerade bei Kindern und Jugendlichen – in aller Regel eher milden Verläufe der Omikron-Variante des Virus ermöglichen, dass die Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen zurückgefahren werden bzw. wegfallen können: Die Maskenpflicht ist aufgehoben, Testungen werden nach dem 1. Mai 2022 nicht mehr durchgeführt; die Teilnahme am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen sowie an der Mittagsbetreuung ist damit wieder ohne negativen Testnachweis möglich. Auch die „3G-Regel“ für Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie „schulfremde“ Personen entfällt ab diesem Zeitpunkt.

Umso mehr stehen in den nächsten Wochen weiterhin gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung für die Mitmenschen im Vordergrund. Es werden deshalb alle Schulen, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler um die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen gebeten:

AHA-Regeln